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COVID-19 UPDATE

Gefahrgutaudits 2021

Da zur Zeit viele Unternehmen der Homeoffice-Pflicht unterstehen, führen wir für den administrativen Teil der Kontrollen Online-Audits über Microsoft Teams oder Zoom durch. Für die Auditvorbereitung steht Ihnen jeweils eine, von uns individuell für Ihr Unternehmen vorbereitete Checkliste zur Verfügung.

Dieses Vorgehen erlaubt gleichzeitig, die Kontakte und den Zeitaufwand anlässlich der Betriebsbesichtigungen auf eine absolutes Minimum zu beschränken.

Schulungsnachweise Fahrzeugführer (multilaterale Vereinbarung M330)

Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung,deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1.März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäss Unterabschnitt8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäss Unterabschnitt8.2.2.7 ADR bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung.

Verbot von internen Schulungen

Aufgrund der aktuellen COVID-Verordnung (Art. 6d) dürfen wir zur Zeit keine firmeninternen Schulungen durchführen.

Bernhard Künzi