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Coronavirus: Gültigkeit der ADR Schulungsnachweise

Inhaber und Inhaberinnen einer Schulungsbescheinigung, die am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist, dürfen auf dem Gebiet der Schweiz weiterhin Gefahrgut befördern und – sobald dies wieder erlaubt ist – die Auffrischungsschulung absolvieren sowie die Prüfung der Auffrischungsschulung ablegen.

Die Geltungsdauer der neuen ADR-Schulungsbescheinigung beginnt mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung.

Direktlink : www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/fuehrerausweis-ausbildung/covid-massnahmen-strassenverkehr.html

Bernhard Künzi